Informationen für Privatpatienten
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.
Zu beginn der Therapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil der Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine evtl. Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.
Zur Abrechnung mit Ihrer Privat-Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.
Beihilfeberechtigt?
Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.
„Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Und damit ist eigentlich alles gesagt.
Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun.
Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.
Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrung.
Zudem liegen unsere Behandlungszeiten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten. Unsere langjährige Erfahrung, fortlaufende Weiterbildungen und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.
Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahe legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!
Transparente Preise
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenkassen nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Diese (GebüTh) stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Heilpraktikerrechnung
Als Heilpraktikerin kann und darf ich Sie auch ohne ärztliche Verordnung
behandeln. Ich darf somit selbst Diagnosen und Privatrezepte ausstellen.
Sie können also auch ohne eine Verordnung vom Arzt in die Praxis kommen. Wenn Sie zum Beispiel Rückenschmerzen haben, können Sie direkt einen Termin bei mir als Heilpraktikerin ausmachen.
Die Rechnung des Heilpraktikers-erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ,,GbüH''-können bei Privatversicherung als Heilbehandlung gelten gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung, ob Ihre Krankenkassenversicherung diese Form der Therapie bezahlt.