Selbstzahler / Privatpatient

Ihre Gesundheit in guten Händen

Selbstzahler /Privatleistungen

(ohne Rezept / Privatrezept)
Informationen für Privatpatienten

Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.

Zu beginn der Therapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung. 

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil der Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine evtl. Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

Zur Abrechnung mit Ihrer Privat-Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

Beihilfeberechtigt?

Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten.
„Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Und damit ist eigentlich alles gesagt.
Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun.
Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.

Sind wir zu teuer?

NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist.
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen und langjähriger Berufserfahrung.
Zudem liegen unsere Behandlungszeiten deutlich über denen gesetzlich versicherter Patienten. Unsere langjährige Erfahrung, fortlaufende Weiterbildungen und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.

Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahe legen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!

Transparente Preise

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenkassen nicht.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Diese (GebüTh) stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.

Heilpraktikerrechnung 

Als Heilpraktikerin kann und darf ich Sie auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Ich darf somit selbst Diagnosen und Privatrezepte ausstellen.

Sie können also auch ohne eine Verordnung vom Arzt in die Praxis kommen. Wenn Sie zum Beispiel Rückenschmerzen haben, können Sie direkt einen Termin bei mir als Heilpraktikerin ausmachen.

Die Rechnung des Heilpraktikers-erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ,,GbüH''-können bei Privatversicherung als Heilbehandlung gelten gemacht werden.

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung, ob Ihre Krankenkassenversicherung diese Form der Therapie bezahlt.

Mein Angebot

Private Physiotherapie (KG, Massage, Pilates)
10 / 20 /30 / 60 Min.
Ballet/Tanz (Physio-Diagnostik)
75 Min.
Pilates (Mattentr. / Gerätetr.)
30 / 40 / 60 Min.
Krankengymnastik
30 / 60 Min.
Skoliose (1. Termin 60 Min)
30 / 60 Min.
Kinesio Tape
10 / 20 Min.
Shiatsu
40 / 50 /  Min.
Manuell Therapie (1. Termin 60 Min.)
30 / 60 Min.
Fußreflexzonentherapie (1. Termin 40 Min.)
30 / 40 Min.
Wärme-/Kältetherapie
10 Min.
Massage
30 / 60 Min.
Dorn-Breuß Massage (1. Termin 40 Min.)
30 / 40 Min.
Personaltraining (Beratung, Behandlung, Training)
60 Min.
Fersensporn Behandlung
30 / 40 Min.
Hausbesuch


Gesundheits-Module

Beratung, Behandlung, Training

Mein Ziel ist es, ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und mit Ihnen die für Sie am besten            geeignete Therapie-und Trainingsmethode zu finden.

Unsere Module beinhalten: Pilates-Training, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Fußreflexzonen-Therapie, Massage, Skoliose                                                                          Therapie, Krankengymnastik                                                                                                                    

Vital 12

12 Termine a 50 Minuten 
(1-2x wöchentlich)         

Aktiv 12

12 Termine a 30 Minuten 
( 1-2x wöchentlich)

Aktiv Plus 12

12 Termine a 40 Minuten 
(1-2x wöchentlich)

Vital 24  nicht verfügbar )

24 Termine a 50 Minuten 
(1-2xWöchentlich oder alle zwei Wochen)

Aktiv 24 ( nicht verfügbar )

24 Termine a 30 Minuten 
( 1-2x Wöchentlich oder alle zwei Wochen)

Aktiv Plus 24 ( nicht verfügbar )

24 Termine a 40 Minuten
( 1-2xWöchentlich oder alle zwei Wochen)

-Shiatsu-

Shiatsu ist eine aus Japan stammende ganzheitliche Behandlungsmethode.
            Es stärkt die Selbstheilungskräfte und die Vitalität. Shiatsu wirkt wohltuend
            bei Schlafstörungen, Nervosität, Rückenbeschwerden und allen Formen von
            Erkrankungen, die durch Stress ausgelöst werden.

Shiatsu 12 Plus

12 Termine a 50 Minuten (1-2x wöchentlich)

Shiatsu 12

12 Termine a 40 Minuten ( 1-2x wöchentlich)

Shiatsu 24 Plus ( nicht verfügbar )

24 Termine a 50 Minuten (1-2xWöchentlich oder alle zwei Wochen)

Shiatsu 24 ( nicht verfügbar )

24 Termine a 40 Minuten (1-2xWöchendlich oder alle zwei Wochen)
Diese Anwendungen werden ohne Verordnung/Rezept vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Es gibt für alle Privatpatienten die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers - erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH" - können bei Privatversicherung als Heilbehandlung geltend gemacht werden. 
Sie erhalten in diesem Fall eine Rückerstattung bzw. eine Teilrückerstattung.

Bitte Informieren Sie sich vor der Behandlung, ob Ihre Krankenversicherung diese Form der Therapie bezahlt!

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